Allgemeine Hinweise zum Lehrgangsbetrieb am NLBK Standort Loy
Für den Arbeitgeber/Dienstherren:
Für die Lehrgangsteilnahme besteht im Regelfall ein Freistellungsanspruch auf Grund § 12 Abs. 3 Nds. Brandschutzgesetz (NBrandSchG), sofern dem nicht besondere Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen (kein Bildungsurlaub!). Für die Dauer der Freistellung ist dem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr das Arbeitsentgeld weiterzuzahlen (§ 32 Abs. 1 NBrandSchG). Fortgezahltes Arbeitsentgeld wird dem privaten Arbeitgeber durch die entsendende Gebietskörperschaft (Gemeinde, Landkreis) auf Antrag erstattet (§ 32 Abs. 2 NBrandSchG).
Erstattungsanträge für die Entgeltfortzahlung sind nicht an das
Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) zu richten!
Für den/die Lehrgangsteilnehmer/in:
1. Anreise am Vortag:
- Eine Anreise am Sonntag ist derzeit nur bedingt möglich. Bitte wenden Sie sich an die Lehrgangsteilnehmendenverwaltung am entsprechenden Lehrgangsstandort, wenn Sie bereits am Sonntag anreisen möchten.
- Die Anmeldung ist sonntags und abends nicht besetzt.
- Sonntags sowie am Montagmorgen gibt es keine Verpflegung.
2. Neben der Verpflegung und Unterkunft erhalten die Lehrgangsteilnehmer/innen:
Die Fahrkostenerstattung für eine An- und Abreise vom Wohnort zum NLBK Standort Loy nach jeweils geltenden Bestimmungen und Tarifen (Sonderregelungen gelten für hauptberufliche Beschäftigte und Werkfeuerwehren).
3. Es wird gebeten, folgendes mitzubringen:
-
persönliche Dinge, wie Wasch- und Rasierzeug (Handseife, Duschgel, Shampoo, etc.), Handtücher, Kleider- und Schuhbürsten, Schreibzeug, ggf. Sportkleidung
- komplette Dienstkleidung und Feuerschutzkleidung (komplette PSA!) entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, sofern gefordert (Hinweis hierzu siehe Lehrgangskatalog)
- 2 Vorhängeschlösser für Spinde (Schwarz-/Weißbereich) mit einer Bügelstärke von 4,5 bis max. 6,5 mm, sofern Dienstkleidung und PSA mitgebracht werden
- internetfähiges Endgerät in ausreichender Größe (Nutzung digitaler Lerninhalte)
- Daten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (IBAN)
- Weithalsflasche zur Benutzung des Wasserspenders (Flaschen mit kleiner Öffnung sind aus hygienischen Gründen nicht gestattet.)
-
Arbeits- und Lernunterlagen von vorherigen Lehrgängen
Buegeldurchmesser Schloss Umkleide
4. Teilnahmevoraussetzungen:
Die Teilnahmevoraussetzungen der jeweiligen Lehrgänge müssen erfüllt sein (siehe Lehrgangskatalog).
5. Unterichtszeiten:
- Tag der Anreise: 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
- Lehrgangstage: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
- Tag der Abreise: 8:00 Uhr/Das Ende ist abhängig vom Lehrgang.
Allgemeine Hinweise für Lehrgangsteilnehmer