Einführung in die Stabsarbeit

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Voraussetzung für die Ausbildung zur Stabsarbeit ist der Abschluss des Ausbildungslehrgangs „Zugführer“.

Der Ausbildungslehrgang „Einführung in die Stabsarbeit“ soll die Befähigung zum selbständigen Führen eines Sachgebietes in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung vermitteln.

Die Zielgruppen sind

  • Verbandsführer der Feuerwehren (in der Regel ab stellvertretender KBM aufwärts),
  • als Leiter oder Sachgebietsleiter in einer stabsmäßig mit mehreren Führungsassistenten arbeitenden Einsatzleitung vorgesehene Feuerwehrführungskräfte (Führungsstufe D).

Während des Lehrgangs wird Feuerwehrdienstkleidung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen getragen. Einsatzbekleidung ist nicht erforderlich.

Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes.

Es sind mitzubringen

  • Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“
  • Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz „Empfehlungen für Taktische Zeichen im Bevölkerungsschutz“.

Der Lehrgang findet am NLBK Standort Celle statt und wird in Anlehnung an die FwDV 2 durchgeführt, die Eingangsvoraussetzungen wurden auf die Führungsausbildung Lehrgang Zugführer angepasst.


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