Verbandsführer
Voraussetzung für die Ausbildung zur Verbandsführerin oder zum Verbandsführer ist der Abschluss des Ausbildungslehrgangs "Zugführer".
Der Ausbildungslehrgang "Verbandsführer" soll die Befähigung zum
- Führen mehrerer taktischer Einheiten, denen zusammen mindestens 23 Mitglieder einer Einsatzabteilung angehören und
- zur Leitung von Einsätzen, bei denen gleichzeitig Aufgaben aus mehreren Bereichen, insbesondere
- dem abwehrenden Brandschutz,
- der Hilfeleistung,
- den Fachdiensten im Katastrophenschutz oder
- dem Rettungsdienst,
Die Zielgruppe sind
- angehende Verbandsführer,
- Feuerwehrführungskräfte, die bei den unteren Katastrophenschutzbehörden, die in den nach §§ 9 und 22 NKatSG vorbereitend gebildeten Technischen Einsatzleitungen (als operativ-taktische Komponente) die zugewiesenen Einsatzkräfte im Katastrophenfall führen.
Während des Lehrgangs wird Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen getragen, Einsatzbekleidung ist nicht erforderlich.
Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes.
Es sind mitzubringen:
- FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“
- Ausbildungs- und Gebrauchsanleitung „Taktische Zeichen“.
Der Lehrgang findet am NLBK Standort Loy statt und wird gem. FwDV 2 durchgeführt.
Wie Sie sich auf Ihren Lehrgang Verbandsführer vorbereiten können und sollten, erfahren Sie über Ihren Stud.IP-Zugang, u.a. dort in der Veranstaltung "Verbandsführer" gem. FwDV 2.
Verbandsführer Niedersachsen
