Verbandsführer

Voraussetzung für die Ausbildung zur Verbandsführerin oder zum Verbandsführer ist der Abschluss des Ausbildungslehrgangs "Zugführer".

Der Ausbildungslehrgang "Verbandsführer" soll die Befähigung zum
- Führen mehrerer taktischer Einheiten, denen zusammen mindestens 23 Mitglieder einer Einsatzabteilung angehören und
- zur Leitung von Einsätzen, bei denen gleichzeitig Aufgaben aus mehreren Bereichen, insbesondere

  • dem abwehrenden Brandschutz,
  • der Hilfeleistung,
  • den Fachdiensten im Katastrophenschutz oder
  • dem Rettungsdienst,
erfüllt werden, vermitteln.


Die Zielgruppe sind

  • angehende Verbandsführer,
  • Feuerwehrführungskräfte, die bei den unteren Katastrophenschutzbehörden, die in den nach §§ 9 und 22 NKatSG vorbereitend gebildeten Technischen Einsatzleitungen (als operativ-taktische Komponente) die zugewiesenen Einsatzkräfte im Katastrophenfall führen.

Während des Lehrgangs wird Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen getragen, Einsatzbekleidung ist nicht erforderlich.

Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes.

Es sind mitzubringen:

  • FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“
  • Ausbildungs- und Gebrauchsanleitung „Taktische Zeichen“.

Der Lehrgang findet am NLBK Standort Loy statt und wird gem. FwDV 2 durchgeführt.

Wie Sie sich auf Ihren Lehrgang Verbandsführer vorbereiten können und sollten, erfahren Sie über Ihren Stud.IP-Zugang, u.a. dort in der Veranstaltung "Verbandsführer" gem. FwDV 2.

Funktionsweste Verbandsführer Niedersachsen Bildrechte: LFV Nds.

Verbandsführer Niedersachsen

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