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Beantragungsverfahren Führungszeugnis & Berufsbezeichnung Notfallsanitäter/-in

Zum 01.03.2024 hat das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz den Bereich der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter vom Ministerium für Inneres & Sport übernommen.

Im Zuge dessen erläutern wir zur Erleichterung der Abläufe jeweils die Verfahren für die Beantragung des Führungszeugnisses der Belegart OE & Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter/-in.

1. Angaben für die Ausstellung der Bestätigung


Eine Bestätigung für die Beantragung des Führungszeugnisses der Belegart OE kann beim Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz, Dezernat 2.3 angefordert werden. Für die Ausstellung der Bestätigung benötigen wir folgende Angaben:

  • Familienname (ggf. Geburtsname)
  • Vorname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum und -ort
  • Nennung der gewünschten Berufsbezeichnung
  • Aktuelle E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer

Die Bestätigung kann per E-Mail (ZV-Rettungsdienst@nlbk.niedersachsen.de) oder per Post (an das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Dezernat 2.3, Postfach 2205, 29262 Celle) angefordert werden.

2. Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter/-in

Für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter/-in genügt ein schriftlicher formloser Antrag.

Dieser benötigt folgende Angaben/Unterlagen:

Angaben:

  • Familienname (ggf. Geburtsname)
  • Vorname
  • Anschrift
  • Nennung der gewünschten Berufsbezeichnung
  • Aktuelle E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer


Unterlagen (Vordruck):

  • Ärztliche Bescheinigung gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 NotSanG (Vordruck)
  • Erklärung über abgegebene Anträge (Vordruck)
  • Eidesstaatliche Erklärung über Straffreiheit (Vordruck)
  • Einwilligung Datenverarbeitung und -speicherung (Vordruck)
  • Geburtsurkunde (Kopie)
  • Aktuelles Führungszeugnis der Belegart OE
  • Zeugnis


Die Bestätigung kann per E-Mail (ZV-Rettungsdienst@nlbk.niedersachsen.de) oder per Post (an das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Dezernat 2.3, Postfach 2205, 29262 Celle) angefordert werden.

Info:

Für die Erteilung der Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung wird ebenfalls eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. Diese liegt zurzeit bei 60 € Euro zuzüglich einer Zustellgebühr in Höhe von 3,60 €.

Sofern noch Fragen bestehen sollten, erreichen Sie uns telefonisch unter 05141/979-235.


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