Beantragungsverfahren Führungszeugnis & Berufsbezeichnung Notfallsanitäter/-in
Zum 01.03.2024 hat das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz den Bereich der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter vom Ministerium für Inneres & Sport übernommen.
Im Zuge dessen erläutern wir zur Erleichterung der Abläufe jeweils die Verfahren für die Beantragung des Führungszeugnisses der Belegart OE & Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter/-in.
1. Angaben für die Ausstellung der Bestätigung
Eine Bestätigung für die Beantragung des Führungszeugnisses der Belegart OE kann beim Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz, Dezernat 2.3 angefordert werden. Für die Ausstellung der Bestätigung benötigen wir folgende Angaben:
- Familienname (ggf. Geburtsname)
- Vorname
- Anschrift
- Geburtsdatum und -ort
- Nennung der gewünschten Berufsbezeichnung
- Aktuelle E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
Die Bestätigung kann per E-Mail (ZV-Rettungsdienst@nlbk.niedersachsen.de) oder per Post (an das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Dezernat 2.3, Postfach 2205, 29262 Celle) angefordert werden.
2. Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter/-in
Für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter/-in genügt ein schriftlicher formloser Antrag.
Dieser benötigt folgende Angaben/Unterlagen:
Angaben:
- Familienname (ggf. Geburtsname)
- Vorname
- Anschrift
- Nennung der gewünschten Berufsbezeichnung
- Aktuelle E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
Unterlagen (Vordruck):
- Ärztliche Bescheinigung gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 NotSanG (Vordruck)
- Erklärung über abgegebene Anträge (Vordruck)
- Eidesstaatliche Erklärung über Straffreiheit (Vordruck)
- Einwilligung Datenverarbeitung und -speicherung (Vordruck)
- Geburtsurkunde (Kopie)
- Aktuelles Führungszeugnis der Belegart OE
- Zeugnis
Die Bestätigung kann per E-Mail (ZV-Rettungsdienst@nlbk.niedersachsen.de) oder per Post (an das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Dezernat 2.3, Postfach 2205, 29262 Celle) angefordert werden.
Info:
Für die Erteilung der Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung wird ebenfalls eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben. Diese liegt zurzeit bei 60 € Euro zuzüglich einer Zustellgebühr in Höhe von 3,60 €.
Sofern noch Fragen bestehen sollten, erreichen Sie uns telefonisch unter 05141/979-235.