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Mitwirkende im KatS

Im Katastrophenschutz, sind vor allem die Einsatzkräfte der Feuerwehren und verschiedener Organisationen eingebunden.
Vergangene Katastrophen im Land Niedersachsen zeigen, dass bei solchen Ereignissen immer eine Vielzahl verschiedener Helfer mit verschiedensten Aufgaben zum Einsatz kommt.
Den größten Teil der Einsatzkräfte und Einsatzmittel im Katastropheneinsatz stellen die Feuerwehren. Die flächendeckende Organisation der Feuerwehren mit 3410 freiwilligen Feuerwehren und 9 Berufsfeuerwehren in Niedersachsen mit rund 140.000 Feuerwehr-Einsatzkräften ermöglicht im Katastrophenfall einen schnellen Zugriff auf Material- und Kräfteressourcen. Weitere Katastrophenschutzkräfte stellen u. a. die Hilfsorganisationen:
- Deutsches Rotes Kreuz
- Arbeiter-Samariter Bund
- Malteser Hilfsdienst
- Johanniter Unfallhilfe
- Deutsche Lebensrettungsgesellschaft
- Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (in Küstenregionen)
Durch diese Einheiten werden Betreuungszüge, Wasserrettungszüge, Feldküchen, Seenotrettungskreuzer, Fernmeldezüge oder Rettungshundestaffeln gestellt, welche in Katastrophenlagen dann als Einsatzmittel mit zugehörigem Personal zur Verfügung stehen.

Diese beiden wichtigen Teile finden ihren Berührungspunkt in der Schnittmenge des alltäglichen Rettungsdienstes und des qualifizierten Krankentransportes. Dieser wird sowohl von Berufsfeuerwehren, als auch von Hilfsorganisationen durchgeführt und sorgt für gegenseitiges Miteinander im alltäglichen Routinegeschäft. Im Katastrophenfall wird dieser Bereich in Kombination von Betreuungs- und Sanitätszügen genutzt.
Ebenso wichtig im Katastrophenfall ist die Sicherung des öffentlichen Rechts. Hierfür ist die Polizei zuständig und führt alle Maßnahmen im Bereich Sicherung, Verkehrslenkung und Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen durch.
Die hier im Vorfeld genannten Einheiten sind im direkten Zugriff der Katastrophenschutzbehörden angesiedelt. Sie erhalten aus Bund- und Länderfinanzierungen Mittel und Fahrzeuge, die zur Bewältigung von Katastrophenschutz- und Zivilschutzaufgaben benötigt werden. Hinzu kommen jetzt noch Einheiten und Einrichtungen des Bundes, auf die ein direkter Zugriff durch die Katastrophenschutzbehörden nicht möglich ist:
- Technisches Hilfswerk (THW)
- Bundeswehr
- Bundespolizei
Das Technische Hilfswerk als zentrale Einrichtung des Bundes kann im Katastrophenfall zur inländischen Hilfe herangezogen werden. Hauptsächlich werden die Bereiche schwere Bergung, technische Logistik und Kommunikation hier durch Material und Personal abgedeckt. Ein Einsatz des THW erfolgt in der Regel durch Unterstellung oder aber auch durch selbstständiges agieren im Rahmen der Amtshilfe. Rund 6500 Helferinnen und Helfer mit diversen Fachgruppen und Fachzügen stehen im Land Niedersachsen für Amtshilfeeinsätze zur Verfügung.
In den letzten Jahren gab es immer wieder personalintensive Einsätze, wie Sturmfluten oder Überschwemmungen. Hier kann, durch eine Regelung im Grundgesetz verankert, die Bundeswehr zum Einsatz angefordert werden. In einer umfangreichen Alarmplanregelung seitens der Bundeswehr sind für Naturkatastrophen unter Abstimmung mit den zivilen Katastrophenschutzbehörden erlassen worden. Zuletzt deutlich zu sehen war diese schnelle und effektive Hilfsform der Bundeswehr beim Elbehochwasser 2013. Für das Land Niedersachsen spielt die Bundeswehr auch eine große Rolle im Bereich der Waldbrandbekämpfung. Hier sind im Alarmkonzept sowohl Außenlastbehälter der Bundeswehr zum Wassertransport, wie auch Panzer zum Räumen von Schneisen vorgesehen. Für Katastropheneinsätze ist die Bundeswehr unverzichtbar, auch wenn immer mehr Standortschließungen zu längeren Anmarschwegen führen.
Ebenso ein Organ des Bundes stellt die Bundespolizei dar. Diese kommt in der Regel bei Bahnunfällen oder Einsätzen in Grenzgebieten zum Einsatz. Aber auch im Rahmen von Katastrophen können hier Kräfte zur Unterstützung der örtlichen Gefahrenabwehr herangezogen werden.

Einsatz von Privaten

Nach NKatSG ist jeder auf Anforderung der Katastrophenschutzbehörde verpflichtet im Katastrophenfall Hilfe zu leisten, wenn vorhandene Einsatzkräfte nicht ausreichen. Zum Tragen kommt dies z.B. für Unternehmer, Speditions- und Baufirmen, Kühl- und Wärmeaggregatbesitzer, Versorgungs-, Bus- oder Bahnunternehmen. Ohne die Mithilfe solcher Unternehmen wäre die Bewältigung in Katastrophenlagen kaum möglich. Eine derartige Hilfeleistung kann nur verweigert werden, wenn sie eine Kollision mit einer höherwertigen Pflicht darstellt oder aber die Gefährdung für den Dienstverpflichtenden gegeben wäre. Ebenfalls können bei derartigen Unternehmen auch Sachleistungen abgefordert werden. Diese Leistungspflichten sind mit einer entsprechenden Entschädigungspflicht verbunden.
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