Lehrgangsbetrieb im NLBK
Für die Teilnahme an einem Lehrgang gilt grundsätzlich die 2G-Regel. Der Impf- bzw. Genesungsnachweis ist zusammen mit dem Personalausweis täglich beim Pförtnerdienst des Standortes vorzulegen. Weitere Handlungshinweise finden Sie im folgenden Artikel: mehr