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FAQ Covid19 und Feuerwehr

Wie bekomme ich als Feuerwehrmitglied einen Impftermin?

Für die Anmeldung zu einem Termin stehen grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung. Die Impfberechtigten Feuerwehrleute melden sich einzeln in Eigeninitiative beim zuständigen Impfzentrum oder ihrem Hausarzt und bitten um einen Termin. Sie müssen dabei ggf. Ihre Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung nachweisen. Kommunen deren Feuerwehren die Feuerwehrverwaltungssoftware FeuerON nutzen steht hier mit der Mitgliedschaftsbestätigung aus FeuerON ein hilfreiches Tool zur Verfügung – den Anwendern von FeuerON wurden die notwendigen Informationen und Anleitungen zur Verfügung gestellt.

Ein weiterer Weg Impftermine für Impfberechtigte Feuerwehrleute zu erhalten ist die Anmeldung der Impfbereiten ganzer Feuerwehren als Institution durch die Übersendung einer Datei mit festgelegtem Format (Dateiformat: csv). Die von den Impfzentren bereitgestellte Datei kann manuell ausfüllt werden. Es wurde auch hier ein Verfahren erarbeitet, diese Musterdatei automatisch aus dem Feuerwehrverwaltungsprogramm FeuerON zu füllen. Anschließend muss dann nur noch wenig nicht-automatisiert nachgearbeitet werden (Nicht-Impfbereite entfernen, Versandweg eintragen…). Die manuell oder aus FeuerON fertig ausgefüllte Muster-Datei wird an das zuständige Impf-Zentrum gesendet, das dann die Termine vergibt. Auch für dieses Verfahren wurden den Anwendern von FeuerON die notwendigen Informationen und Anleitungen zur Verfügung gestellt.

Imfdatenspeicherung

Erlass des MI vom 10.06.2021 mit Hinweisen zur Impfdatenspeicherung

Impfdaten unterliegen als medizinische Daten besonders hohen Schutzanforderungen. In Abstimmung mit der Landesdatenschutzbeauftragten wird derzeit ein Konzept erarbeitet diese Daten in FeuerON speichern zu können. Die Nutzer von FeuerON sind dann sicher, die Belange des Datenschutzes ausreichend zu berücksichtigen. Für die Speicherung dieser Daten gelten die hohen Anforderungen auch außerhalb des Verwaltungsprogramms FeuerON, wer sich entschließt diese Daten außerhalb von FeuerON zu speichern sollte das Verfahren mit Fachkräften des Datenschutzes abstimmen. In jedem Fall werden folgende Punkte zu berücksichtigen sein:

  • Einwilligungserklärung mit Möglichkeit des Widerrufs
  • Sehr eingeschränkter Personenkreis mit Vollzugriff auf die Daten
  • Eingeschränkter Personenkreis kann Ergebnisse der Auswertung nutzen (j/n-Aussage)
  • Daten dürfen Unberechtigten nicht zugänglich sein (Passwortschutz mit hohen Anforderungen, z.B. 10 Zeichen davon min einmal Großbuchstabe, Kleinbuchstabe, Sonderzeichen oder Zahl.

Wo werde ich geimpft, welches Impfzentrum ist zuständig?

Insbesondere bei Doppelmitgliedschaften von Feuerwehrmitgliedern liegt der Wohnort nicht immer in dem Landkreis, in dem die zur Sammel-Impfung meldende Feuerwehr ansässig ist. Wo muss sich das Mitglied der Feuerwehr dann impfen lassen? Gilt das Wohnortprinzip? Es muss hier unterschieden werden zwischen der Sammelanmeldung als Institution, bei der der Standort der Feuerwehr maßgeblich ist, und alle so zur Impfung gemeldeten beim zuständigen Impfzentrum des Landkreises in dem die Feuerwehr ansässig ist geimpft werden, und der Einzelanmeldung mit Mitgliedschaftsbestätigung. Bei Einzelanmeldungen wird nach dem Wohnortprinzip verfahren, die Impfwilligen befinden sich in der Zuständigkeit des Impfzentrums ihres Wohnortes, können sich also beim heimischen Impfzentrum oder Hausarzt impfen lassen.

Ist es auch möglich als Mitglied einer Feuerwehr außerhalb Niedersachsens eine priorisierte Impfung in Niedersachsen zu erhalten?

Ja. Mitglieder von Feuerwehren werden nach beruflicher Indikation priorisiert. Bei dieser Indikation ist der Standort des Arbeitgebers, hier also der Feuerwehr nicht ausschließend. Diesem Personenkreis steht der Weg Einzelanmeldung nach Wohnort-Prinzip zur Verfügung. Ähnlich wurde das bereits im Berufsfeld der Pflegekräfte angewendet.


Stand: 30.04.2021


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