Allgemeine Hinweise
Hinweise für den Arbeitgeber/Dienstherren:
Für die Lehrgangsteilnahme besteht im Regelfall ein Freistellungsanspruch auf Grund § 12 Abs. 3 Nds. Brandschutzgesetz (NBrandSchG), sofern dem nicht besondere Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen (kein Bildungsurlaub!). Für die Dauer der Freistellung ist dem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr das Arbeitsentgeld weiterzuzahlen (§ 32 Abs. 1 NBrandSchG). Fortgezahltes Arbeitsentgeld wird dem privaten Arbeitgeber durch die entsendende Gebietskörperschaft (Gemeinde, Landkreis) auf Antrag erstattet (§ 32 Abs. 2 NBrandSchG).
Erstattungsanträge sind nicht an die
Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) zu richten.
Hinweise für den Lehrgangsteilnehmer:
Neben der Verpflegung und Unterkunft erhalten die Lehrgangsteilnehmer: Die Fahrkostenerstattung für eine An- und Abreise vom Wohnort zur NABK - Standort Celle - nach jeweils geltenden Bestimmungen und Tarifen (Sonderregelungen gelten für hauptberufliche Beschäftigte und Werkfeuerwehren).
Es wird gebeten, folgendes mitzubringen:
- Persönliche Dinge, wie Wasch- und Rasierzeug, Handtücher, Kleider- und Schuhbürsten.
- Daten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Kto.-Nr., BLZ, Name der Bank) müssen mitgebracht werden.
- Turnschuhe/Sportkleidung/Badekleidung für die Nutzung von Freizeiteinrichtungen der NABK Celle, etc.;
- 2 Vorhängeschlösser für Spinde (Schwarz-/Weißbereich).
- Dienstkleidung und Feuerschutzkleidung, Schutzhandschuhe, Feuerwehrhelm, Feuerwehr - Sicherheits- bzw.Haltegurt und Sicherheitsschuhwerk (Feuerwehrstiefel). Alles entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
- Arbeits- und Lernunterlagen von vorherigen Lehrgängen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Die Teilnahmevoraussetzungen der jeweiligen Lehrgänge müssen erfüllt sein (siehe Menüpunkte der einzelnen Lehrgänge).
Lehrgangsteilnehmer bei der Begrüßung in der Eingangshalle