FAQ zur modularen Truppausbildung
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur novellierten Truppausbildung
Vorwort
Die Modernisierung der Feuerwehrausbildung in Niedersachsen ist ein Schritt hin zu einer ehrenamtsfreundlicheren und übersichtlicheren Qualifizierung für Einsatzaufgaben. Die Motivation sich einzubringen, die Anforderungen an das Ehrenamt zu reduzieren und gleichzeitig ein hohes Ausbildungsniveau zu wahren, stehen dabei im Fokus des Handelns.
Die Reform der Truppausbildung hat nicht etwa zum Ziel, Ausbildungsaufgaben vom Land auf die kommunale Ebene zu verlagern, sondern explizit Doppelungen in der Ausbildung zu vermeiden und einen zeitlich attraktiveren Start in die Feuerwehrlaufbahn zu ermöglichen. Und gerade deshalb soll die bisherige Truppführerausbildung künftig nicht verlagert, sondern als eigenständiger Lehrgang entfallen. Einhergehend hiermit wird die wertvolle Arbeit der Ausbildung auf gemeindlicher und auf Kreisebene fortgeführt und mit der zentralen Bereitstellung von Ausbildungsinhalten, Praxisleitfäden und Ablaufbeschreibungen von Seiten des Landes unterstützt. Digitale Inhalte und Hinweise für Ausbilderinnen und Ausbilder ergänzen die bereits jetzt laufenden Ausbildungen auf der kommunalen Ebene.
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Grundsatzfragen
- Fragen zu Ergänzungsmodulen
- Fragen zu weiterführenden Lehrgängen
Grundsatzfragen
Die Qualifikation der Mitglieder der Feuerwehren, welche Führungsaufgaben übernehmen sollen und können, soll schneller möglich werden.
Bisher ist dies im Einführungserlass zur FwDV 2 festgelegt. Hieran wird sich im Grunde nichts verändern. Die Landkreise, kreisfreien Städte und Städte mit Berufsfeuerwehr bleiben auch weiterhin die zentralen Träger der Ausbildung auf kommunaler Ebene. Durch die Modularisierung kann jedoch gezielter auf die unterschiedlichen Anforderungen der Teilnehmenden und der Kommunen reagiert werden. So können Ausbildungen in Kommunen verteilt oder zentralisiert werden. Die Details hierzu werden in eigener Zuständigkeit von den Landkreisen, kreisfreien Städten und Städten mit Berufsfeuerwehren geregelt.
Im Niedersächsischen Brandschutzgesetzt ist geregelt, dass die Ausbildung eine Aufgabe für alle Aufgabenträger im Brandschutz ist. Sowohl die Gemeinden (vgl. §2 NBrandSchG), die Kreise (vgl. §3 NBrandSchG) als auch das Land (vgl. §5 NbrandSchG) übernehmen diese Aufgabe.
Es hat sich seit Jahrzehnten bewährt, dass die Ausbildung an unterschiedlichen Orten erfolgt. Sowohl in der Ortsfeuerwehr als auch auf Gemeinde- und Kreisebene findet seit jeher die Grundständige Ausbildung der Kameradinnen und Kameraden statt.
Mit dem Eintritt in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Die Regeln hierzu legt das NBrandSchG in § 12 fest. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres, also nach dem 16. Geburtstag, kann in der Einsatzabteilung mit der Truppausbildung begonnen werden. Mitglieder der Jugendfeuerwehren können auch dort schon verschiedene Dinge lernen. Diese bilden dann die Basis für die weitere Ausbildung. Wichtig ist, dass die Mitglieder der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren persönlich und gesundheitlich geeignet sein müssen. Das zu beurteilen ist Aufgabe der Führung der gemeindlichen Feuerwehr.
Die Vorgaben der FUK werden zurzeit überprüft und gegebenenfalls angepasst. Bis dahin gelten weiterhin die bekannten Vorgaben.
Mitglieder in den Jugendfeuerwehren werden auf den Dienst in der Feuerwehr gut vorbereitet. Die dort erlangten Fähigkeiten und Fertigkeiten sind durch den Übertritt in die aktive Feuerwehr nicht verloren. Das, was die Teilnehmenden schon können, müssen sie nicht noch einmal neu lernen.
Wichtig ist, dass am Ende jedes Ausbildungsschrittes die erforderlichen Kompetenzen erworben und gezeigt wurden.
Diese Frage ist einfach zu beantworten: Überall. Menschen lernen immer und überall. Das zeichnet uns aus.
Für die theoretischen Ausbildungen bedarf es anderer Voraussetzungen, als für die praktischen Ausbildungen. Diese sind im Einführungserlass zur FwDV 2 geregelt.
Die Landkreise, kreisfreien Städte und Städte mit Berufsfeuerwehr bleiben auch weiterhin die zentralen Träger der Ausbildung auf kommunaler Ebene.
Das NLBK stellt die erforderlichen Ausbildungsunterlagen und einen Musterausbildungsplan zur Verfügung. Durch Einhaltung der Vorgaben ist, wie bisher auf Grundlage der FwDV 2, ein einheitliches Ausbildungsniveau gesichert.
Wir vollziehen den Schritt von der Lernzielorientierung zur Handlungsorientierung. Diese eher theoretische Vorbemerkung vorangestellt, soll den Paradigmenwechsel in der Ausbildung der Zukunft verdeutlichen.
Für die praktische Umsetzung wird das NLBK einen Musterausbildungsplan zur Verfügung stellen. Hierin sind die Basismodule, die jeweiligen Inhalte, die zugeordneten Stundenansätze und eine „Übersetzung“ in die FwDV 2 aufgeführt.
In Abstimmung mit der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK) wurde die Qualifikationsstufe „Einsatzfähigkeit“ eingeführt.
Diese ist erreicht, wenn die Basismodule
- 1.2 Unfallversicherung
- 3.1 Fahrzeugkunde - Theorie
- 4.0 Gerätekunde
- 5.0 Erste Hilfe und
- 6.0 Verhalten bei Gefahr
erfolgreich abgeschlossen wurden.
Die neue Version des FUK-Info-Blatt „Altersgrenzen im Einsatz- und Übungsdienst der Einsatzabteilungen“ wird durch die FUK veröffentlicht werden.
Fragen zu Basismodulen
Die Basismodule der modularen Truppausbildung basieren auf der Ausstattung einer Feuerwehr mit Grundausstattung. Die dort vorhandenen Einsatzmittel und Geräte sind für die Ausbildung der Angehörigen der Feuerwehren erforderlich. Wie bisher auch, wird mit dem eigenen Gerät geübt und ausgebildet, damit die Teilnehmenden auf den Einsatz gut vorbereitet sind.
In Abstimmung mit der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK) wurde die Qualifikationsstufe „Einsatzfähigkeit“ eingeführt.
Diese ist erreicht, wenn die Basismodule
- 1.2 Unfallversicherung
- 3.1 Fahrzeugkunde - Theorie
- 4.0 Gerätekunde
- 5.0 Erste Hilfe und
- 6.0 Verhalten bei Gefahr
erfolgreich abgeschlossen wurden.
Die entsprechenden Vorgaben der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK) sind zurzeit in der Überarbeitung.
Fragen zu Ergänzungsmodulen
Angehörige der Feuerwehren in Niedersachsen sollen die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die sie für Ihre Einsätze benötigen, beherrschen. Eine Abwertung der Kompetenzen einzelner Feuerwehrangehöriger ist nicht zielführend.
Diese Frage kann an dieser Stelle nicht klar beantwortet werden. Zurzeit gibt es kein Fortbildungsangebot das zwingend ein Ergänzungsmodul erfordert. Wie sich dies in Zukunft weiterentwickelt, kann nicht seriös beantwortet werden.
Fragen zu Prüfungen
Jede Beobachtung der Lernenden mit anschließender Rückmeldung zum gezeigten Verhalten kann als Prüfung verstanden werden. Wichtig dabei ist, dass zu jedem Handeln auch eine Rückmeldung gegeben wird. Dies ist zum Beispiel durch Aussagen zu diesen drei Fragen möglich.
- Was war gut?
- Was war nicht so gut?
- Wie geht es besser?
Hierdurch wird dem Lernenden eine direkte Rückmeldung zur gezeigten Handlung gegeben und er oder sie kann sich verbessern.
Dabei sind die Achtung des Gegenübers und ein wertschätzendes Miteinander unabdingbare Grundlagen des Lebens in der Feuerwehr.
Ein Fragenkatalog zum bloßen Abfragen von Wissen ist nicht vorgesehen. An dessen Stelle tritt das Gespräch zwischen Lernendem und Lernbegleitendem.
Wichtig beim Lernen für die Feuerwehr ist die Erreichung des gesetzten Ziels. Die Kreisausbildung kann zur Kontrolle eine Prüfung vorsehen. Diese kann auf Ortsfeuerwehr-, Gemeinde- oder Kreisebene stattfinden. Die Prüfung kann aus einem mündlichen und einem praktischen Teil bestehen. Ein bloßes Abfragen von (auswendig) gelerntem Wissen in Form eines schriftlichen Tests ist nicht vorgesehen.
So wie bisher auch die zuständigen Stellen. Das sind in der Regel die Ausbilderinnen und Ausbilder bzw. die Prüferinnen und Prüfer.
„Erfolgreich abgeschlossen“ ist ein Lernschritt, wenn die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten durch die Lernenden erworben wurden. Natürlich muss dieser Kompetenzerwerb auch nachgewiesen und Überprüfbar sein.
Wichtig beim Lernen für die Feuerwehr ist die Erreichung des gesetzten Ziels. Die Kreisausbildung kann zur Überprüfung hier eine Prüfung vorsehen. Diese kann auf Ortsfeuerwehr-, Gemeinde- oder Kreisebene stattfinden. Die Prüfung kann aus einem mündlichen und einem praktischen Teil bestehen. Ein bloßes Abfragen von (auswendig) gelerntem Wissen in Form eines schriftlichen Tests ist nicht vorgesehen.
Diese Frage wird im Einführungserlass zur FwDV 2 geregelt. Träger der Ausbildung auf kommunaler Ebene sind zunächst die Landkreise, die kreisfreien Städte und Städte mit Berufsfeuerwehren. Von hier können, in gegenseitiger Abstimmung, Inhalte auf die Gemeinden oder Ortsebenen verlagert werden.
Nein, wir wollen auch kreisübergreifend eine hohe Qualität sichern. Daher sind einige Vorgaben verpflichtend. Zudem wollen wir das Ausbildungssystem in Niedersachsen novellieren und auf einen zukunftsfähigen Stand weiterentwickeln.
Neben den bewährten und bisher praktizierten Nachweismöglichkeiten in analoger Form ist auch die Dokumentation in FeuerON in Planung.
Bei Lehrgängen auf Kreisebene sind die Beurteilungen von der Kreisbrandmeisterin oder dem Kreisbrandmeister und von der Kreisausbildungsleiterin oder dem Kreisausbildungsleiter zu unterzeichnen. Die Beurteilungen werden im System FeuerON hinterlegt. Bei Nutzung eines anderen Verwaltungsprogramms sind die Bescheinigungen in diesem in gleicher Qualität zu hinterlegen.
Fragen zur Organisation
Nein. Wie bisher auch schon, ist die Ausbildung auch eine der wesentlichen Aufgaben in der Ortsfeuerwehr. Hier sind es in der Regel die Gruppenführerinnen und Gruppenführer, die durch ihre gute Arbeit die Entwicklung der Mitglieder der Feuerwehren vorantreiben. Durch lehrreiche Übungsdienste, spannende Einsatzübungen und motivierende Aktionen finden bereits seit vielen Jahren bei jedem Ausbildungsdienst Lerneinheiten in den Feuerwehren statt. Auf dieser sehr guten Basis wollen wir aufsetzen und die Ausbildung der Feuerwehren weiterführen und durch neue Materialien unterstützen.
Die Stundenansätze bilden durchschnittliche Erfahrungswerte ab. Wie lange das Lernen wirklich dauert, ist von den Lernenden abhängig. Individuelle Vorerfahrungen und bereits erworbene Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen gehen durch die Teilnahme an einer Feuerwehrausbildung nicht verloren. Auf die bereits vorhandenen Kompetenzen wollen wir aufbauen und das Fehlende ergänzen.
Werden die vorgesehenen Lernzeiten in einem solchen Maße überschritten, dass nicht mehr von aktivem „Lernen“ ausgegangen werden kann, müssen erforderliche Konsequenzen gezogen werden können. Dieses bedarf in der Regel keiner definierten Rechtsgrundlage. Vielmehr ist dies Teil der Führungsaufgabe der Orts-, und Gemeindebrandmeister.
Im zukünftigen Einführungserlass zur FwDV 2 wird eine maximale Lernzeit hinterlegt sein.Das hängt an den jeweiligen Lernenden. Eine Richtgröße gibt der Musterausbildungsplan wieder. Der in der Feuerwehrverordnung gesetzte Rahmen wird weiterhin gelten.
Ab dem Jahr 2024 wird es in Niedersachsen keinen eigenständigen Lehrgang „Truppführer“ mehr geben.
Ein Ziel der modularen Grundlagenausbildung ist es, den Lernweg zu verkürzen und die Ausbildung von Dopplungen und obsoleten Lerninhalten zu befreien. Ein „weiter wie bisher“ unterläuft die sich bietende Chance zur Effizienzsteigerung.
Die Kompetenzanforderungen, die an eine Truppführerin oder einen Truppführer gestellt werden bleiben auch über das Jahr 2023 unverändert. Die FwDV 2 gibt hier folgendes vor:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel.
An diesem Ziel hat sich nichts geändert. Nur der Weg bis hierhin wird ab dem Jahr 2024 verändert.
Der Musterausbildungsplan bietet eine „Übersetzung“ des neuen Systems in die bis zum 31.12.2023 erreichten Qualifikationen.
Die Stud.IP Veranstaltung „Grundlagenschulung Feuerwehr für Ausbildende“ wurde im August für einen kleinen Kreis bereits veröffentlicht. Die hier enthaltenen Unterlagen werden stetig weiterentwickelt und ergänzt. Daher kann kein abschießendes Datum genannt werden. Ziel des Landes Niedersachsen ist vielmehr ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess für die zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Fragen zu weiterführenden Lehrgängen
An den bisherigen Regelungen ändert sich im Grunde nichts. Der Musterausbildungsplan bietet eine Übersetzung der modularen Grundlagenausbildung in das bisherige System. Die Ortsbrandmeisterin/ der Ortsbrandmeister muss ihre/ seine Zustimmung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen erteilen.
Die Regelungen der FwDV 2 können ein Mindestalter vorschreiben oder die Abfolge der Lehrgänge vorgeben. Daran halten wir uns auch weiterhin fest.
Wenn dann ein Lehrgangsplatz zur Verfügung steht, kann dieser wahrgenommen werden.
Hier wird es keine Veränderungen geben. Für Lehrgänge, die als Voraussetzungen den Lehrgang „Truppführer“ fordern, wird im neuen System die Qualifikationsstufe „Truppführerin“ oder „Truppführer“ gefordert bleiben.
- Mindestens 18. Lebensjahr vollendet
- Mindestens Qualifikationsstufe „Einsatzfähigkeit“
- Erfolgreich absolviertes Sprechfunkmodul
- Körperlich und geistig geeignet
- Mindestens 18. Lebensjahr vollendet
- Mindestens Qualifikationsstufe „Truppmitglied“
- Erforderliche Fahrerlaubnisklasse
- Körperlich und geistig geeignet
Die Zugangsvoraussetzungen zu Landeslehrgängen regelt die FwDV 2 und der Einführungserlass zur FwDV 2. Im Lehrgangskatalog sind die Voraussetzungen für jeden Lehrgang am NLBK nochmal aufgeführt.
Die erfolgreich abgeschlossene modulare Grundlagenschulung bis zur Funktion Truppführerin oder Truppführer. Daneben wird es ein Vorbereitungsmodul GF geben. Dieses Vorbereitungsmodul ersetzt die bisher erforderlichen zwei technischen Lehrgänge.
Durch das Lernangebot werden die Teilnehmenden auf die Weiterbildung zur Gruppenführerin oder zum Gruppenführer vorbereitet. Dadurch wird die Basis für eine qualitativ hochwertige Weiterbildung am NLBK gelegt.
Inhalte des Vorbereitungsmoduls, die bereits in weiterführenden Kreislehrgängen gelernt wurden, müssen nicht nochmal gelernt werden. Lediglich die fehlenden Lerninhalte müssen vor dem Besuch des Gruppenführerlehrgangs bearbeitet werden.
- Qualifikationsstufe Truppführende bzw. Truppführender
- Vorbereitungsmodul GF oder
- TF-Lehrgang (bis 2023) und 2 technische Lehrgänge
Das Vorbereitungsmodul wird in Verantwortung des NLBK angeboten und ersetzt die bisher erforderlichen zwei technischen Lehrgänge. Durch das Lernangebot werden die Teilnehmenden auf die Weiterbildung zur Gruppenführerin oder zum Gruppenführer vorbereitet. Dadurch wird die Basis für eine qualitativ hochwertige Weiterbildung am NLBK gelegt.
Inhalte des Vorbereitungsmoduls, die bereits in weiterführenden Kreislehrgängen gelernt wurden, müssen nicht nochmal gelernt werden. Lediglich die fehlenden Lerninhalte müssen vor dem Besuch des Gruppenführerlehrgangs bearbeitet werden.
Das Vorbereitungsmodul wird als Lernmodul zum Selbstlernen in Stud.IP zur Verfügung gestellt. Das Lernmodul wird neben den reinen Informationen auch Aufgaben und Kontrollfragen enthalten. Nach erfolgreichem Abschluss des Lernmoduls ist auch die zugehörige Prüfung erfolgreich abgeschlossen.
Wenn sie die Funktion „Truppführer“ bekleiden sollen, müssen sie auf kommunaler Ebene zu Truppführerinnen oder Truppführern weitergebildet werden. Die theoretischen und praktischen Grundlagen, um diese Funktion zu bekleiden, sind bereits Bestandteil der TM1 und TM2 Ausbildung. Die Lernbegleiter und Verantwortlichen müssen nun gemeinsam mit den Lernenden die noch fehlenden Kompetenzen erarbeiten. Nach erfolgreichem Nachweis der Kompetenzen kann die Befähigung Truppführerin oder Truppführer festgestellt werden.
Der Musterausbildungsplan bietet eine „Übersetzung“ des neuen Systems in die bis zum 31.12.2023 erreichten Qualifikationen.
Nach erfolgreich absolvierten Lehrgängen TM1 und TM2 nach FwDV 2, müssen die Kompetenzen der Truppführer entwickelt werden. Dazu müssen keine zusätzlichen Module bearbeitet werden. Vielmehr muss hier der Schritt vom Mitglied des nicht selbständigen Trupps zum Führer des nicht selbstständigen Trupps vollzogen werden. Dies ist im Rahmen der laufenden Ausbildungen auf Standortebene darstellbar. Ein abschließender Kompetenznachweis unter Führung der Kreisausbildung kann als gemeinsamer Abschluss vorgesehen werden.
Das Basismodul 11 „Sprechfunk“ soll es den Teilnehmenden ermöglichen, möglichst frühzeitig in eine handlungsbasierte Ausbildung einsteigen zu können. Da wir zur Teilnahme am BOS-Funk einige Voraussetzungen erfüllen müssen, bedarf es hier einiger Pflichtmodule. Nach erfolgreichem absolvieren des Basismoduls 11 können die Teilnehmenden in jeder Einsatzübung bereits mit den Funkgeräten üben. Das Handling wird somit deutlich früher geübt und kann somit auch tiefer verankert werden. Für die Aufgaben innerhalb des Trupps sind aber bestimmte Inhalte der bisherigen Sprechfunklehrgänge nicht erforderlich. Diese werden erst zu einem späteren Zeitpunkt in anderer Funktion (z.B. Führungshilfspersonal, Führungsassistentin oder -assistent auf einem ELW etc.) benötigt. Wenn die Angehörigen der Feuerwehr diese erweiterte Funktion übernehmen wollen, müssen sie die fehlenden Kompetenzen erlangen.
Fragen zu Stud.IP
Die Stud.IP Veranstaltung „Grundlagenschulung Feuerwehr für Ausbildende“ wurde im August für einen kleinen Kreis bereits veröffentlicht. Die hier enthaltenen Unterlagen werden stetig weiterentwickelt und ergänzt. Daher kann kein abschließendes Datum genannt werden. Ziel des Landes Niedersachsen ist vielmehr ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess für die zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Geordnet sind die Unterlagen bereits jetzt. Als Ordnungskriterium sind die Modulnummern unterschieden nach Basis- und Ergänzungsmodul gewählt.
Das hängt von der Organisation auf Kreis- und Gemeindeebene ab. Das NLBK bietet verschiedene Unterlagen für die Teilnehmenden an. Um auf diese Materialien zugreifen zu können, wird ein digitales Endgerät und ein Zugang zum Lernsystem Stud.IP des NLBK benötigt. Die Theoretischen Inhalte der modularen Truppausbildung können aber auch in Form von Präsenzunterrichten behandelt werden.
Jeder Feuerwehrangehörige in Niedersachsen kann sich eigenständig einen Zugang zum Stud.IP System des NLBK anlegen. Eine weitere Vergabe ist nicht erforderlich.
Wie in der bisherigen Ausbildung und im analogen System betreut der Lernbegleiter die Lernenden Feuerwehrangehörige. Hier ändert sich durch eine andere Lernumgebung nur wenig. Die Methoden und Techniken, die der Lernbegleiter anwenden kann, sind verständlicherweise spezifisch.
Jeder Feuerwehrangehörige in Niedersachsen kann sich eigenständig einen Zugang zum Stud.IP System des NLBK anlegen. Nach der Anmeldung steht zurzeit die Grundlagenschulung Vegetationsbrandbekämpfung zur Verfügung. Zukünftig wird auch die Grundlagenschulung Feuerwehr für Teilnehmende jedem Nutzer des Stud.IP Systems zur Verfügung stehen.