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Modulare Grundlagenausbildung

Die Modernisierung der Feuerwehrausbildung in Niedersachsen ist ein Schritt hin zu einer ehrenamtsfreundlicheren und übersichtlicheren Qualifizierung für Einsatzaufgaben. Die Motivation sich einzubringen, die Anforderungen an das Ehrenamt zu reduzieren und gleichzeitig ein hohes Ausbildungsniveau zu wahren, stehen dabei im Fokus.

Die Reform der Truppausbildung hat nicht zum Ziel, Ausbildungsaufgaben vom Land auf die kommunale Ebene zu verlagern, sondern explizit Doppelungen in der Ausbildung zu vermeiden und einen zeitlich attraktiveren Start in die Feuerwehrlaufbahn zu ermöglichen.

Deshalb soll die bisherige Truppführerausbildung als eigenständiger Lehrgang entfallen. Einhergehend hiermit wird die wertvolle Arbeit der Ausbildung auf gemeindlicher und auf Kreisebene fortgeführt und mit der zentralen Bereitstellung von Ausbildungsinhalten, Praxisleitfäden und Ablaufbeschreibungen durch das Land unterstützt. Digitale Inhalte und Hinweise für Ausbilderinnen und Ausbilder ergänzen die bereits jetzt laufenden Ausbildungen auf der kommunalen Ebene.

Die Modularisierung der Ausbildung geht einher mit einer Anpassung der FwDV 2, die derzeit in Überarbeitung ist und genau darauf abzielt. Eine zukunftsfähige und für die nächsten Dekaden gut aufgestellte Ausbildung braucht eine wiederkehrende Evaluation und Anpassung, wenn dies erforderlich wird. So haben sich auch die Länder darauf verständigt, die Inhalte der FwDV 2 auf den Prüfstand zu stellen, zu modernisieren und zukunftsfest aufzustellen.

Im Rahmen der Novellierung der Truppausbildung in Niedersachsen stellen wir auf dieser Seite fortlaufend Informationen und ergänzende Medien zur Verfügung

Grundsätze und Informationen

Basismodule

Die Basismodule der modularen Grundlagenausbildung sind der Grundbaustein der Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Niedersachsens. Sie orientieren sich an der Ausstattung und den Möglichkeiten einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung und behandeln somit die grundlegenden Themenbereiche für jeden Feuerwehrangehörigen.

Ziel ist es, eine einheitliche, gute, junge und dynamische Feuerwehrgrundausbildung in ganz Niedersachsen zu etablieren, welche die Basis für die Zukunft der niedersächsischen Feuerwehren bildet. Eine Zukunft, in der gebietskörperschaftsübergreifende Einsatzlagen immer häufiger zu bewältigen sein werden, die einzelnen Feuerwehrangehörigen als Berufspendelnde zunehmend in mehreren Ortsfeuerwehren aktiv und das Thema der interkommunalen Zusammenarbeit aktueller denn je sein wird.

Alle Basismodule sind aufeinander aufbauend angelegt und sollten im Regelfall in der Reihenfolge der Nummerierung ausgebildet werden. Hier steht neben dem besseren Verständnis für die einzelnen Sachverhalte eine Festigung des erworbenen Wissens durch die praktische Anwendung im Vordergrund.

Der organisatorische Ablauf der einzelnen Module und Ausbildungsschritte wird durch einen Musterausbildungsplan vorgegeben. Eine Abweichung von den Vorgaben kann im Einzelfall erforderlich werden. Dabei ist stets der Fokus auf den Lernerfolg sämtlicher Teilnehmenden zu richten.

Einige Basismodule sind für die Ausbildung auf Ortsebene konzipiert worden. Eine Platzierung im Ausbildungs- und Übungsdienst der Ortsfeuerwehr ist möglich und sogar erwünscht. Die Weiterbildung der erfahrenen Mitglieder ist hier ein positiver Nebeneffekt.

Ergänzungsmodule

Die Ergänzungsmodule richten sich an die Anforderungen von Stütz- und Schwerpunktfeuerwehren und gehen auf weitere Beladungsbestandteile sowie ein breiteres Einsatzspektrum ein. Sie ergänzen das Basismodul somit je nach Ausstattung der Feuerwehr.

Welche Ergänzungsmodule in einer Feuerwehr ausgebildet werden, liegt in der Entscheidung der Orts- bzw. Gemeindebrandmeisterin oder des Orts- bzw. Gemeindebrandmeisters. Maßgabe sollen hier die vorhandenen Einsatzmittel und das mögliche Einsatzspektrum sein. Zum Besuch weiterführender Lehrgänge müssen einige Pflichtmodule (z.B. Einsatzablauf, Ordnung des Raumes, Aufgabenzuweisung, Einsatzmöglichkeiten und -grenzen spezieller Geräte und Wasserförderung) absolviert werden.

Wenn Feuerwehren auf Basis der Alarmierungsplanung zu Einsätzen alarmiert werden, bei denen Gerätschaften einer benachbarten Feuerwehr eingesetzt werden, die sich nicht auf den eigenen Fahrzeugen befinden, sollten die Einsatzkräfte diese ebenfalls bedienen können. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die zutreffenden Ergänzungsmodule ebenfalls zu absolvieren (eventuell auch durch interkommunale Zusammenarbeit oder unter Einbindung der Landkreisausbildung). Denn die Ausbildung an den Gerätschaften ist Voraussetzung dafür, um im Einsatz mit diesen sicher und zielgerichtet umgehen zu können.

Die Ergänzungsmodule lassen sich in den Ausbildungs- und Übungsdienst integrieren. Die meisten Ergänzungsmodule können ab einem Alter von 16 Jahren ausgebildet werden. Einige Ergänzungsmodule dürfen zum Schutz der Jugendlichen erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres von ihnen durchgeführt werden („siehe Vorgaben der FUK)

Die Ausbildungshilfen sind hierzu mit einer entsprechenden Altersangabe versehen, diese gilt lediglich für die Ausbildung, jedoch nicht für den Einsatzdienst – hier gelten meist strengere Regelungen (siehe Vorgaben der FUK)


Kompetenznachweis

Die Ergänzungsmodule sind kein Pflichtteil des Kompetenznachweises für die Grundlagenausbildung. Werden jedoch die Ergänzungsmodule unter Einhaltung der angegebenen Altersangaben bereits während des Basismoduls oder im Modul Ausbildungs- und Übungsdienst durchgeführt, können diese Inhalte auch Teil des Kompetenznachweises werden. Für den Besuch weiterführender Lehrgänge müssen einige Ergänzungsmodule (z.B. Raumordnung, erweiterte TH, … ) erfolgreich absolviert werden.

Die Infografik oben auf der Seite veranschaulicht die Einordnung der Ergänzungsmodule innerhalb der modularen Truppausbildung. Davon losgelöst, lassen sich die Ausbildungshilfen ebenfalls im regelmäßigen Ausbildungs- und Übungsdienst einer Feuerwehr einsetzen.

Der Kompetenznachweis umfasst ein „Nachweisheft“, welches allen Auszubildenden ausgehändigt und durch diese gepflegt wird. Die Ausbildungsleitenden (z.B. Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister, Kreisausbildungsleiterin oder Kreisausbildungsleiter) bestätigen durch ihre Unterschrift den erfolgreichen Abschluss eines jeden Moduls. Der Kompetenznachweis gilt als erbracht, wenn das Lastenheft vollständig ausgefüllt ist.

Bei Stützpunkt- und Schwerpunktfeuerwehren ist das Lastenheft, entsprechend der besonderen Anforde-rungen an die Auszubildenden, durch die Ortsbrandmeisterin oder den Ortsbrandmeister (evtl. Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister) durch notwendige Ergänzungsmodule sinnhaft zu erweitern.


Jedes Ergänzungsmodul behandelt einen Themenbereich

Die Ergänzungsmodule verfolgen den Ansatz einer handlungs- und kompetenzorientierten Ausbildung. Alle Unterlagen sind so aufgebaut, dass die Ausbildung möglichst praxisorientiert durchgeführt werden kann. Am Ende eines Moduls sollen die Einsatzkräfte in der Lage sein, in Einsatzsituationen richtig zu handeln.

Die Ausbildungshilfen gliedern sich in:

  • eine Fachinformation
  • ein oder mehrere Instruktionsblätter
  • passende Übungsvorschlägen und
  • weitere ergänzende Medien

In der Fachinformation sind alle relevanten Informationen zum jeweiligen Themenbereich zusammengefasst. Sie dient als umfassende Unterlage – nicht nur für Ausbildende, sondern auch für interessierte Teilnehmende.

Die Instruktionsblätter liefern Bedienungshilfen, mit denen die Arbeitsschritte und Handgriffe beschrieben werden. Sie leiten die Teilnehmenden bei der selbstständigen Nutzung einer Gerätschaft an und geben Hinweise zur Sicherheit. Die Ausbildenden stehen bei Rückfragen zur Verfügung und beaufsichtigen die sichere Handhabung der Gerätschaften.

In den Übungsvorschlägen werden Problemstellungen dargestellt. Hier geht es darum, das erlernte Wissen anzuwenden und das beschriebene Problem selbstständig zu lösen. Ein möglicher Lösungsweg wird in der Unterlage empfohlen.

Präsentationen, Videos, Merkblätter oder weitere digitale Medien ergänzen gegebenenfalls die zuvor genannten Unterlagen. Alle Ergänzungsmodule sind nummeriert. Deren Reihenfolge ist unverbindlich, da die Module nicht aufeinander aufbauen. Zudem stehen alle Ausbildungsmedien auf dem Lernserver StudIP des NLBK zur Verfügung.




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