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Allgemeine Hinweise zum Lehrgangsbetrieb am NLBK Standort Celle/Scheuen

Für den Arbeitgeber/Dienstherren:

Für die Lehrgangsteilnahme besteht im Regelfall ein Freistellungsanspruch auf Grund § 12 Abs. 3 Nds. Brandschutzgesetz (NBrandSchG), sofern dem nicht besondere Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen (kein Bildungsurlaub!). Für die Dauer der Freistellung ist dem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr das Arbeitsentgeld weiterzuzahlen (§ 32 Abs. 1 NBrandSchG). Fortgezahltes Arbeitsentgeld wird dem privaten Arbeitgeber durch die entsendende Gebietskörperschaft (Gemeinde, Landkreis) auf Antrag erstattet (§ 32 Abs. 2 NBrandSchG).

Erstattungsanträge für die Entgeltfortzahlung sind nicht an das
Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) zu richten!

Für den/die Lehrgangsteilnehmer/in:

1. Anreise am Vortag:
  • Bitte melden Sie die Anreise bis spätestens Mittwoch (Dienstschluss) vor Lehrgangsbeginn bei der Lehrgangsteilnehmendenverwaltung am entsprechenden Lehrgangsstandort an.
  • Die Anmeldung ist sonntags und abends nicht besetzt. Sie können sonntags ab 15 Uhr selbstständig anreisen.
  • Sonntags sowie am Montagmorgen gibt es keine Verpflegung.
2. Neben der Verpflegung und Unterkunft erhalten die Lehrgangsteilnehmer/innen:

Die Fahrkostenerstattung für eine An- und Abreise vom Wohnort zum NLBK Standort Celle/Scheuen nach jeweils geltenden Bestimmungen und Tarifen (Sonderregelungen gelten für hauptberufliche Beschäftigte und Werkfeuerwehren).

3. Es wird gebeten, folgendes mitzubringen:
  • persönliche Dinge, wie Wasch- und Rasierzeug (Handseife, Duschgel, Shampoo, etc.), Handtücher, Kleider- und Schuhbürsten, Schreibzeug, ggf. Sportkleidung
  • komplette Dienstkleidung und Feuerschutzkleidung (komplette PSA!) entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
  • internetfähiges Endgerät in ausreichender Größe (Nutzung digitaler Lerninhalte)
  • Daten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (IBAN)
  • 2 Vorhängeschlösser für Spinde (Schwarz-/Weißbereich) mit einer Bügelstärke von 6 bis max. 8 mm - entfällt für den Standort Scheuen
  • Weithalsflasche zur Benutzung des Wasserspenders (Flaschen mit kleiner Öffnung sind aus hygienischen Gründen nicht gestattet.)
  • Arbeits- und Lernunterlagen von vorherigen Lehrgängen
4. Teilnahmevoraussetzungen:

Die Teilnahmevoraussetzungen der jeweiligen Lehrgänge müssen erfüllt sein (siehe Lehrgangskatalog).

5. Unterichtszeiten:
  • Tag der Anreise: 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Lehrgangstage: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Tag der Abreise: 8:00 Uhr/Das Ende ist abhängig vom Lehrgang.
Hinweise zur Anreise finden Sie hier:→ Celle, → Scheuen.

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