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Zentrale Landeseinheiten

Das Land Niedersachsen ist gemäß § 12 Abs. 2 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) zur Aufstellung und Unterhaltung von zentralen Landeseinheiten (ZLE) und mobilen Führungsstäben verpflichtet. Die zentralen Landeseinheiten ermöglichen die Deckung von Sonder- und Spitzenbedarfen im Katastrophenschutz, deren Vorhaltung durch die unteren Katastrophenschutzbehörden nicht verhältnismäßig wäre.

Die zentralen Landeseinheiten setzen sich aus modularen Einheiten zusammen, sodass die Anforderung und Alarmierung über das Kompetenzzentrum Großschadenslagen (KomZ) des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) flexibel und bedarfsgerecht erfolgen kann.

Folgende zentralen Landeseinheiten wurden bereits durch das Land Niedersachsen aufgestellt.

  • Betreuungsplatz (BTP 500 Land)
  • Krankentransportwagen geländegängig (KTW gl)
  • Logistik
  • Personentransport
  • Trinkwassernotversorgung
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