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Katastrophenschutzstab

Katastrophenschutzstäbe werden bei komplexen oder großflächigen Einsatzlagen tätig, die eine zentrale Leitung erfordern. Nach Einberufung des Katastrophenschutzstabes (KatS-Stab) übernimmt der Hauptverwaltungsbeamte oder die Hauptverwaltungsbeamtin, i. d. R. der Landrat oder die Landrätin, die Leitung. Die Feststellung eines außergewöhnlichen Ereignisses, des Katastrophenvoralarmes sowie des Katastrophenfalls obliegt dem/der Hauptverwaltungsbeamten/in (HVB).
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Nach der Lagefeststellung werden durch den Katastrophenschutzstab die Ziele, die Einsatzschwerpunkte, die Kräfteeinteilung, die Ordnung des Raumes, die Fernmeldeverbindungen und die Versorgung bestimmt. Neben der Befehlsgewalt und der Verantwortung für die Einsatzdurchführung trägt der/die HVB die Fürsorgepflicht für die Einsatzkräfte. Der KatS-Stab arbeitet in einem vorgesehenen und vorbereitetem Stabsraum, der sich z. B. im Kreishaus befinden kann.

Die Organisation, der Aufbau und die Arbeitsweise des Katastrophenschutzstabes (KatS-Stab) ergeben sich in Niedersachsen aus

  • dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) und
  • der Feuerwehrdienstvorschrift 100 (FwDV 100) mit dem Einführungserlass und seinen Anlagen 1 und 2.

Der KatS-Stab nimmt in Niedersachsen administrativ-organisatorische Aufgaben gemäß FwDV 100 wahr. Gemäß NKatSG muss dem KatS-Stab mindestens eine Technische Einsatzleitung unterstellt sein, die operativ-taktische Aufgaben gemäß FwDV 100 nach Vorgaben des KatS-Stabes selbstständig erfüllt. Der KatS-Stab bildet sich aus berufenen Mitarbeitenden der Verwaltung und den mitwirkenden Behörden, Dienststellen und Einsatzkräften.

Gliederung von KatS-Stäben

Ein KatS-Stab gliedert sich gemäß FwDV 100 und Einführungserlass in folgende Sachgebiete:

  • S1 - Personal und innerer Dienst
  • S2 - Lage
  • S3 - Einsatz
  • S4 - Versorgung
  • S5 - Presse- und Medienbetreuung
  • S6 - Information- und Kommunikation

Jedes dieser Sachgebiete wird von einem Sachgebietsleiter oder einer Sachgebietsleiterin geführt und durch eine unterschiedliche Anzahl an Sachgebietsmitarbeitenden verstärkt. Neben den Sachgebieten ist gemäß FwDV 100 eine Sichtungsfunktion durch einen Sichter oder eine Sichterin zu besetzen. Das Personal der Sachgebiete und der Sichtung wird auch als Führungsassistenz bezeichnet. Diese ständig besetzten Stabsstellen werden anschließend, abhängig von der Einsatzlage, durch spezielle Fachberatende und Verbindungspersonen ergänzt. In der Regel wird der KatS-Stab mit Fachberatenden der Feuerwehr, des Sanitätswesens und des THW sowie mit Verbindungspersonen von Polizei und Bundeswehr erweitert. Lageabhängig können dann noch andere Amtsvertreterinnen und Amtsvertreter, z. B. vom Gesundheitsamt, Veterinäramt oder andere fachspezifische Beraterinnen oder Berater (Gas-/Wasserwerke, Energieversorger, Fachfirmen) herangezogen werden.

Die feste Stabsbesetzung wird vorab im Katastrophenschutzplan festgelegt. Diese umfasst die Sachgebietsleiter und Sachgebietsleiterinnen sowie deren Mitarbeitende.


Aus- und Fortbildung für Stabsmitglieder

Gemäß NKatSG müssen Stabsmitglieder regelmäßig an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Im Land Niedersachsen bietet das NLBK im Rahmen der Aus- und Fortbildung Grundseminare und Fortbildungen für Stabsmitglieder und Stabsrahmenübungen für Katastrophenschutzstäbe an.


KatS-Bereich

Stab HVB

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