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Atemschutzgerätebeauftragter

Der Atemschutzgerätebeauftragte ist eine Funktion innerhalb einer Orts-, Stadt- oder Gemeindefeuerwehr. Er stellt das Bindeglied zwischen der genannten Feuerwehr, dem Atemschutzgeräteträger und der Atemschutzgerätewerkstatt (beispielsweise in einer Feuerwehr Technischen Zentrale) dar.

Seine Aufgaben bestehen aus:

  • dem organisieren der Zuführung prüfpflichtiger und defekter Atemschutzgeräte einer Atemschutzgerätewerkstatt
  • organisieren und gegebenenfalls Durchführung von Transporten von Atemluftflaschen zum Befüllen oder zur Prüfung
  • dem Warten von Atemschutztechnik (Pressluftatmern, Lungenautomaten, Atemanschlüssen und Filtern) ohne, dass Prüfgeräte verwendet werden müssen. Hierzu zählen zum Beispiel durchführen der Einsatzkurzprüfung, oder durchführen einer eventuellen Grobreinigung unter Wahrung des Eigenschutzes
  • einfache Fehlersuche bei defekter Atemschutztechnik
  • verwalten und lagern von Atemschutztechnik
  • organisieren, überwachen und gegebenenfalls durchführen von Atemschutzgeräteträgeraus- und Fortbildungen nach FwDV 7 (jährliche Belastungsübung, Einsatzübung und Unterweisung)
  • unterstützen beim Organisieren, Durchführen und Überwachen von sonstigen Atemschutzgeräteträgeraus- und Fortbildungen
  • überwachen der Führung von Atemschutznachweisen gegebenenfalls das Führen von zentralgeführten Atemschutznachweisen
  • überwachen der Einsatzstellenhygiene in Zusammenhang mit kontaminierter Atemschutztechnik.

Lehrgangsteilnehmer sollten erfahren im Bereich Atemschutz sein und den Atemschutzgeräteträgerlehrgang vorweisen können.

Für diesen Lehrgang ist ein Onlinetest mit acht Fragen sowie praktische Aufgaben vorgesehen. Letzteres ist durch den Leiter der Feuerwehr abzunehmen und auf einen Nachweisbogen gegen zu zeichnen.


Vollständiges Curriculum inkl. Ausbildungsplan als

Download (PDF - nicht vollständig barrierefrei)


Gegenüberstellung der Aufgaben und Befugnisse "Atemschutzgerätebeauftragter" zum "Atemschutzgerätewart"

Die Auswertung der zielgerichteten Teilnehmendenentsendung zu den FwDV 2 Lehrgängen „Atemschutzgerätewart“ und „Gerätewart“ hat am NLBK zur Erweiterung des Lehrgangsangebotes um die Lehrgänge „Atemschutzgerätebeauftragter“ und „Gerätebeauftragter“ geführt. Ziel hierbei war es den Kameradinnen und Kameraden eine Aufgabengerechte Fortbildung anzubieten.

Atemschutzgerätebeauftragter

Atemschutzgerätewart

  • Führt Sichtprüfungen an der Atemschutztechnik durch, ohne Demontage.
  • Nimmt die Einsatzkurzprüfung eines Pressluftatmers vor.
  • Wechselt den Lungenautomaten und die Atemluftflasche.
  • Transportiert Druckgasbehälter auf öffentlicher Straße nach entsprechender Unterweisung gemäß ADR 8.2.3 i. V. m. 1.3 ff.; die Unterweisung ist jährlich zu wiederholen.
  • Führt an der ihm unterwiesenen Atemschutztechnik Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfungen durch; hierfür sind geeignete Prüfgeräte für mindestens statische Prüfungen vorzuhalten.
  • Führt Wartungen und den Austausch von Bauteilen durch, die im AGW-Lehrgang vermittelt wurden.
  • Reinigt und desinfiziert Atemschutztechnik entsprechend den Herstellervorgaben.
  • Füllt Atemluftflaschen an Füllleiste und Kompressor nach erfolgter Unterweisung; die Unterweisung ist jährlich zu wiederholen.
  • Transportiert Druckgasbehälter auf öffentlicher Straße nach entsprechender Unterweisung gemäß ADR 8.2.3 i. V. m. 1.3 ff.; die Unterweisung ist jährlich zu wiederholen.


Weitere Begriffsabgrenzungen

Unterwiesene Person = Atemschutzgerätebeauftragter

Befähigte Person = Atemschutzgerätewart


Eingewiesen in Handhabung und Gefahren bestimmter Geräte; darf einfache Sicht- oder Funktionsprüfungen durchführen unter Verantwortung einer befähigten Person.

Fachlich ausgebildet und erfahren, kennt relevante Vorschriften und darf Prüfungen selbstständig durchführen und beurteilen (z. B. Gerätewart mit Lehrgang nach FwDV 2 oder Herstellerzertifikat).
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