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Lehrgang "Atemschutzgeräteträger"

Der Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ findet unter anderem auf Kreisebene, in kreisfreien Städten und speziell für die hauptberuflichen Feuerwehren bei den Berufs- und Werkfeuerwehren statt.

Der Lehrgang wird auf Grundlage der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 durchgeführt und hat das Ziel, den Einsatz unter Atemschutz zu gewährleisten. Primär geht es hier um die Unterweisung für das Tragen von Filtergeräten und Pressluftatmern.

Die Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme:

  • erfolgreiche Absolvierung der Qualifikation „Einsatzfähigkeit“ (QS1) beziehungsweise die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1
  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • das Sprechfunkmodul der modularen Grundlagenausbildung, beziehungsweise der Lehrgang „Sprechfunker“ muss erfolgreich absolviert sein
  • die körperliche und geistige Eignung muss durch eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für die Gerätegruppe 3 festgestellt werden (siehe DGUV Empfehlung für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, E ASG)

Für die Lehrgangsdauer sind mindestens 25 Stunden vorgesehen.

Hier stellen wir Ihnen Unterlagen zum Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" zur Verfügung:

Thema

1.

Atemschutzgeräteträger
Lernunterlage für den Teilnehmer
(Stand: 04/2024)


Downloadseite Bildrechte: NLBK

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