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Gerätebeauftragter

Der Gerätebeauftragte ist eine Funktion innerhalb einer Orts-, Stadt- oder Gemeindefeuerwehr. Er überwacht die in der DGUV 305-002 vorgegebenen Prüffristen und führt die Geräte, Armaturen und Fahrzeuge dem zuständigen Gerätewart der Feuerwehr Technischen Zentrale oder den Fachwerkstätten zu. Der Gerätebeauftragte ist selbst nicht prüfberechtigt.

Seine Aufgaben bestehen aus:

  • überprüft die Zeitintervalle der zu prüfenden Fahrzeuge und Geräte
  • führt die Fahrzeuge und Geräte den zuständigen Stellen zu
  • einfache Fehlersuche bei defekten Geräten
  • er unterstützt Gerätewarte bei der Durchführung von Prüfungen
  • er ist für das Führen der erforderlichen Prüfnachweise verantwortlich
  • er ist für den einwandfreien technischen und verkehrssicheren Zustand der Fahrzeuge mit verantwortlich
  • kleinere Reparaturen können je nach Möglichkeiten und eventueller beruflicher Erfahrung selbst durchgeführt werden
  • er unterstützt die Maschinisten bei der Einsatznachbereitung

Lehrgangsteilnehmer sollten erfahren in der Verwendung der zu prüfenden Geräte sein, und das notwendige technische Verständnis haben.

Für diesen Lehrgang ist ein Onlinetest mit Fragen sowie praktische Aufgaben vorgesehen. Ein Zertifikat wird automatisch erstellt und soll dem Leiter der Feuerwehr vorgezeigt und eigepflegt werden.

Vollständiges Curriculum inkl. Ausbildungsplan als


Gegenüberstellung der Aufgaben und Befugnisse "Gerätebeauftragter" zum "Gerätewart"

Die Auswertung der zielgerichteten Teilnehmendenentsendung zu den FwDV 2 Lehrgängen „Atemschutzgerätewart“ und „Gerätewart“ hat am NLBK zur Erweiterung des Lehrgangsangebotes um die Lehrgänge „Atemschutzgerätebeauftragter“ und „Gerätebeauftragter“ geführt. Ziel hierbei war es den Kameradinnen und Kameraden eine Aufgabengerechte Fortbildung anzubieten.

Gerätebeauftragter

Gerätewart


  • Kontrolliert und dokumentiert Prüftermine und überführt Geräte zur Prüfung an die FTZ oder den Hersteller.
  • Führt Sicht- und Funktionsprüfungen der Geräte nach Einsatz oder Übung durch.
  • Nimmt Geräte bei festgestellten Mängeln außer Betrieb und bringt sie zur Instandsetzung.
  • Führt kleinere Reparaturen durch, sofern sie vom Hersteller freigegeben und nach DGUV 305-002 ohne Zusatzausbildung zulässig sind.
  • Führt Prüfungen, Wartungen, Pflege- und Instandsetzungsarbeiten an Geräten, Ausrüstungen und Fahrzeugen durch, sofern er dafür befähigt ist.
  • Überwacht die Einsatzbereitschaft, Funktionsfähigkeit und Arbeitssicherheit der Geräte, Ausrüstungen und Fahrzeuge der Feuerwehr.
  • Führt oder veranlasst regelmäßige Prüfungen nach DGUV Vorschrift 49, DGUV Grundsatz 305-002 und weiteren einschlägigen Regelwerken.
  • Dokumentiert alle Prüfungen und Wartungsarbeiten nachvollziehbar
  • (z. B. in Prüfbüchern oder digital).
  • Führt ein Geräte- und Fahrzeugverzeichnis und überwacht Prüffristen.
  • Entscheidet bei sicherheitsrelevanten Mängeln über die Außerbetriebnahme von Geräten oder Fahrzeugen.
  • Führt kleinere Instandsetzungen eigenständig durch, sofern diese durch Herstellerangaben oder DGUV 305-002 abgedeckt sind.
  • Berät die Feuerwehrführung bei Beschaffungen und bei der Nutzung technischer Geräte und Ausrüstungen.
  • Stellt sachgerechte Lagerung, Pflege und Reinigung sicher.
  • Achtet auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und geltenden Normen.


Weitere Begriffsabgrenzungen


Unterwiesene Person = Gerätebeauftragter

Befähigte Person = Gerätewart

Eingewiesen in Handhabung und Gefahren bestimmter Geräte; darf einfache Sicht- oder Funktionsprüfungen durchführen unter Verantwortung einer befähigten Person. Fachlich ausgebildet und erfahren, kennt relevante Vorschriften und darf Prüfungen selbstständig durchführen und beurteilen (z. B. Gerätewart mit Lehrgang nach FwDV 2 oder Herstellerzertifikat).
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