Gerätebeauftragter
Der Gerätebeauftragte ist eine Funktion innerhalb einer Orts-, Stadt- oder Gemeindefeuerwehr. Er überwacht die in der DGUV 305-002 vorgegebenen Prüffristen und führt die Geräte, Armaturen und Fahrzeuge dem zuständigen Gerätewart der Feuerwehr Technischen Zentrale oder den Fachwerkstätten zu. Der Gerätebeauftragte ist selbst nicht prüfberechtigt.
Seine Aufgaben bestehen aus:
- überprüft die Zeitintervalle der zu prüfenden Fahrzeuge und Geräte
- führt die Fahrzeuge und Geräte den zuständigen Stellen zu
- einfache Fehlersuche bei defekten Geräten
- er unterstützt Gerätewarte bei der Durchführung von Prüfungen
- er ist für das Führen der erforderlichen Prüfnachweise verantwortlich
- er ist für den einwandfreien technischen und verkehrssicheren Zustand der Fahrzeuge mit verantwortlich
- kleinere Reparaturen können je nach Möglichkeiten und eventueller beruflicher Erfahrung selbst durchgeführt werden
- er unterstützt die Maschinisten bei der Einsatznachbereitung
Lehrgangsteilnehmer sollten erfahren in der Verwendung der zu prüfenden Geräte sein, und das notwendige technische Verständnis haben.
Für diesen Lehrgang ist ein Onlinetest mit Fragen sowie praktische Aufgaben vorgesehen. Ein Zertifikat wird automatisch erstellt und soll dem Leiter der Feuerwehr vorgezeigt und eigepflegt werden.
Vollständiges Curriculum inkl. Ausbildungsplan als
Gegenüberstellung der Aufgaben und Befugnisse "Gerätebeauftragter" zum "Gerätewart"
Die Auswertung der zielgerichteten Teilnehmendenentsendung zu den FwDV 2 Lehrgängen „Atemschutzgerätewart“ und „Gerätewart“ hat am NLBK zur Erweiterung des Lehrgangsangebotes um die Lehrgänge „Atemschutzgerätebeauftragter“ und „Gerätebeauftragter“ geführt. Ziel hierbei war es den Kameradinnen und Kameraden eine Aufgabengerechte Fortbildung anzubieten.
Gerätebeauftragter |
Gerätewart |
|
|
Weitere Begriffsabgrenzungen
Unterwiesene Person = Gerätebeauftragter |
Befähigte Person = Gerätewart |
| Eingewiesen in Handhabung und Gefahren bestimmter Geräte; darf einfache Sicht- oder Funktionsprüfungen durchführen unter Verantwortung einer befähigten Person. | Fachlich ausgebildet und erfahren, kennt relevante Vorschriften und darf Prüfungen selbstständig durchführen und beurteilen (z. B. Gerätewart mit Lehrgang nach FwDV 2 oder Herstellerzertifikat). |

