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KatS-Pläne und Kennziffernplan

Klare Strukturen und abgestimmte Abläufe


Im Katastrophenfall zählt jede Sekunde – klare Strukturen und abgestimmte Abläufe sind entscheidend. Katastrophenschutzpläne gemäß § 10 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) bilden die organisatorische Grundlage, um bei außergewöhnlichen Ereignissen und Katastrophenfällen schnell, koordiniert und wirksam handeln zu können. In den Plänen werden unter anderem Führungs- und Kommunikationsstrukturen, die Alarmierungswege, besondere Gefahrenpotentiale sowie Einsatzkräfte und Einsatzmittel eines Bezirkes festgehalten, sodass ein umfassendes Lage- und Ressourcenbild generiert wird. Die Erstellung und regelmäßige Fortschreibung der Katastrophenschutzpläne obliegt den unteren Katastrophenschutzbehörden, d. h. den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den Städten Cuxhaven und Hildesheim. Der Kennziffernplan legt dabei die Struktur und Gliederung der Katastrophenschutzpläne fest, sodass die Informationen landesweit vergleichbar dargestellt und effizient zusammengeführt werden können.

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