Werkfeuerwehren
In Niedersachsen gibt es derzeit über 90 Werkfeuerwehren, welche sich wiederum in hauptberufliche und nebenberufliche Werkfeuerwehren unterteilen. Hierbei existieren verschiedene Zwischenabstufungen und in Teilen werden hauptberufliche Werkfeuerwehren durch nebenberufliche Werkfeuerwehreinsatzkräfte ergänzt.
Das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) ist die durch das Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung beauftragte Behörde, die die Aufgaben gemäß § 16 NBrandSchG wahrnimmt. Hierzu gehören neben der Anerkennung oder Verpflichtung von Werkfeuerwehren auch die Überwachung des Vorliegens der Voraussetzungen der Anerkennungen bzw. die Einhaltung der Anordnungen des NLBK.
Neben angekündigten regelmäßigen Überprüfungen, welche in einem Turnus von fünf Jahren stattfinden sollen, werden durch das NLBK noch anlassbezogenen und unangekündigte Überprüfungen durchgeführt.
Grundlage für das Handel des NLBK ist die Richtlinie über die Organisation, Ausbildung und Ausrüstung von Werkfeuerwehren in Niedersachsen. Auf Grundlage dieser Richtlinie, wird die Beurteilung und Bemessung von Werkfeuerwehren in Niedersachsen durch das NLBK durchgeführt.
Durch all diese Maßnahmen stellt das NLBK sicher, dass die Werkfeuerwehren in Niedersachsen regelmäßig überwacht werden und somit die Sicherheit der Bevölkerung, der Mitarbeitenden in den Unternehmen, der Umwelt aber natürlich auch der Kameradinnen und Kameraden in den Werkfeuerwehren gewährleistet wird.

