Feuerwehrehrenzeichen für besondere Verdienste

Einsatzkräfte und Zvilpersonen, die sich besonders im Brandschutz verdient gemacht haben, können für die Verleihung eines Feuerwehrehrenzeichens vorgeschlagen werden. Über die Verleihung entscheidet die/ der für Brandschutz zuständige Ministerin/ Minister nach Prüfung durch das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz. Informationen hierzu regelt der entsprechende Runderlass.


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