Niedersachsen klar Logo

Zugführer


Planübung ZF   Bildrechte: NLBK

Zugführer

Voraussetzung für die Ausbildung zur Zugführerin oder zum Zugführer ist der Abschluss des Ausbildungslehrgangs „Gruppenführer“.

Der Ausbildungslehrgang Zugführer soll die Befähigung zum

· Führen eines Zuges, sowie zum Führen eines erweiterten Zuges und

· zur Leitung von Einsätzen

mit bis zu 31 Mitgliedern der Einsatzabteilung vermitteln.


Die Zielgruppe sind angehende Zugführer.

Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes.

Unterlagen der vorangegangenen Lehrgänge sollten zur Vorbereitung auf den Lehrgang Zugführer eingesehen und wiederholt werden.

Die in Niedersachsen eingeführten Feuerwehrdienstvorschriften sollten bekannt sein.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Veranstaltung "Zugführer" in unserer Stud.IP Plattform.

Der Lehrgang wird über zwei Wochen, die nicht zusammenhängend sein müssen, an den NLBK Standorten Celle und Loy angeboten.


Der Zugführer „Teil 1“

Im „Teil 1“ liegt der Schwerpunkt auf theoretischen Inhalten. Der Lehrgang kann in Präsenz oder als Distanzlehrgang absolviert werden.

Inhalte: ABC-Gefahren, Ausbilden, Baukunde, Einsatzplanung und -vorbereitung, Feuerwehrbereitschaften, Führen, Führungssystem, Information und Kommunikation, Kolonnenfahrt, Rechtsgrundlagen, Vorbeugender Brandschutz, Neuentwicklungen

Während des Präsenzlehrgangs wird Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen getragen, Einsatzbekleidung ist nicht erforderlich.


Der Zugführer „Teil 2“

Voraussetzung für die Teilnahme ist der vor maximal zwei Jahren absolvierte „Teil 1“ des Lehrgangs „Zugführer“.

Inhalte: Praktische Umsetzung der im „Teil 1“ vermittelten Theorie in Form von Planübungen, Taktischen Aufgaben und Einsatzübungen.

Während des Lehrgangs wird Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen getragen. Einsatzbekleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen ist für die Einsatzübung ebenfalls erforderlich.


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln