Der Regelaufstieg und der Einführungslehrgang
Die APVO-Feu in Verbindung mit der NLVO ermöglicht es Menschen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren bisherigen Leistungen geeignet erscheinen, Aufgaben der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 wahrzunehmen. Dabei müssen sie sich in ihrer bisherigen Dienstzeit mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A 7 bewährt haben und zum Zeitpunkt der Zulassung zum Aufstieg das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Dies wird als Regelaufstieg bezeichnet.
Der Weg zum Regelaufstieg
Der Aufstieg dauert 18 Monate und ist modular aufgebaut:
- Einführungslehrgang: Zu Beginn der Aufstiegsausbildung ist die erfolgreiche Teilnahme am B-Einführungslehrgang zwingend erforderlich. Ziel dieses Lehrgangs ist die Befähigung zum selbständigen, konzeptionellen Arbeiten unter Anwendung zeitgemäßer und geeigneter Arbeitsmethoden (Methodenkompetenz) und unter Anwendung naturwissenschaftlicher, feuerwehrtechnischer und didaktischer Grundlagen (Fachkompetenz).
2. Die berufspraktische Ausbildung findet als Einsatzpraktika in den Berufsfeuerwehren oder hauptberuflichen Werkfeuerwehren statt. Der zustehende Urlaub soll nur in diesen Abschnitten genommen werden.
3. Aufstiegslehrgang: Wird gemeinsam mit den Anwärtern für die Laufbahngruppe 2 absolviert (s. oben)
4. Aufstiegsprüfung: Bildet den Abschluss der Ausbildung, entspricht der Laufbahnprüfung für die Anwärter der Laufbahngruppe 2 und wird am Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) durchgeführt.

