Patiententransportgruppe geländegängig
Niedersachsen investiert in den Katastrophenschutz: Neun geländegängige Krankentransportwagen offiziell in den Dienst gestellt
Das Land Niedersachsen hat am 18.04.2026 neun Spezial-Krankentransportwagen für die „Patiententransportgruppen geländegängig“ in Celle-Scheuen übergeben. Sie verbessern erheblich die Fähigkeit des niedersächsischen Katastrophenschutzes. Mit ihrer Hilfe ist es möglich, eine notfallmedizinische Versorgung auch unter extremen Bedingungen sicherzustellen. Diese hochmodernen Fahrzeuge sind auch im bundesweiten Vergleich herausragend.
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens erklärt: „Mit diesen neuen Krankentransportwagen erreichen wir einen wichtigen Meilenstein für den Bevölkerungsschutz in Niedersachsen. Die ‚Patiententransportgruppen geländegängig‘ sind so ausgestattet, dass sie auch dort helfen können, wo herkömmliche Rettungsmittel an ihre Grenzen stoßen.Versorgung und Transport verletzter und erkrankter Personen stellen in Gebieten mit stark eingeschränkter Befahrbarkeit, beispielsweise nach schweren Unwettern, oft eine besondere Herausforderung dar. Die Patiententransportgruppen geländegängig ermöglichen die Sicherstellung der Patientenversorgung und des Patiententransports unter schwierigen Bedingungen. Mit robusten Fahrzeugen, medizinischer Ausstattung nach DIN EN 1789 Typ B und spezialisierter Fortbildung sorgen die Einsatzkräfte dafür, dass Hilfe dort ankommt, wo herkömmliche Rettungsfahrzeuge an ihre Grenzen stoßen.
Die Krankentransportwagen - geländegängig (KTW gl, DB Unimog 4023 UHE, Aufbau Fa. BINZ) der Patiententransportgruppen geländegängig stellen daher eine Hochwertressource dar. Um diese Hochwertressource bestmöglich einsetzen zu können, folgen die Patiententransportgruppen geländegängig einem speziellen einsatztaktischen Konzept. So steht nicht die hochqualitative Individualversorgung eines Patienten mit Transport bis in ein Krankenhaus im Vordergrund, sondern das Ziel möglichst schnell möglichst viele Patienten oder Betroffene, nach Herstellung der Transportfähigkeit, aus einem Schadensgebiet mit stark eingeschränkter Befahrbarkeit zu retten bzw. zu evakuieren. Jeder KTW gl kann daher bis zu drei liegende Patienten oder zwei liegende und zwei sitzende Patienten oder einen liegenden Patienten und vier sitzende Patienten gleichzeitig transportieren. Diese würden sodann außerhalb des Schadensgebiets mit stark eingeschränkter Befahrbarkeit an andere Krankentransport- oder Rettungswagen (ohne Geländegängigkeit) für die weitergehende Individualversorgung und den Weitertransport in ein Krankenhaus übergeben. Die KTW gl könnte somit schnellstmöglich wieder im Schadensgebiet mit stark eingeschränkter Befahrbarkeit eingesetzt werden. Bei medizinischer Indikation oder ausreichend verfügbarer Ressourcen ist selbstverständlich auch eine umfangreichere Individualversorgung des Patienten und ein Transport bis ins Krankenhaus mit einem KTW gl möglich.
Insgesamt drei Patiententransportgruppen geländegängig mit jeweils drei KTW gl wurden im Jahr 2025 vom Land Niedersachsen als Einheiten nach § 12 Absatz 2 Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz aufgestellt.
Die Patiententransportgruppe geländegängig ist insbesondere für folgende Fähigkeiten vorgesehen:
- Evakuierung Betroffener (insb. Pflegebedürftiger) sowie Rettung Erkrankter und Verletzter aus Schadensgebieten mit (stark) eingeschränkter Befahrbarkeit
- Sicherstellung einer sanitätsdienstlichen Versorgung / medizinischen Notversorgung in Schadensgebieten mit (stark) eingeschränkter Befahrbarkeit
- Sanitätsdienstlicher Eigenschutz der eingesetzten Einsatzkräfte anderer Fachdienste in Einsatzgebieten mit (stark) eingeschränkter Befahrbarkeit
- Sanitätsdienstliche Begleitung der GFFF-V-Einheiten
- Erkundung in Einsatzgebieten mit (stark) eingeschränkter Befahrbarkeit
- (nachrangig:) Transport von Einsatzkräften in Einsatzgebieten mit (stark) eingeschränkter Befahrbarkeit
bei Einsatzlagen wie beispielsweise
- Hochwasser/Sturmflut und Überflutungen
- Starkschneefall
- Erdrutsch
- blockierten oder verschlammten Zuwegungen
- Zerstörung der verkehrstechnischen Infrastruktur
- Wald- oder Vegetationsbränden

