Laufbahngruppe 1
zweites Einstiegsamt (ehem. mittlerer Dienst)
Diese Laufbahn bildet das Rückgrat der operativen Gefahrenabwehr. Sie schließt mit der Laufbahnprüfung für den Lehrgang B3 ab.
Zugangsvoraussetzungen
Um in den Vorbereitungsdienst für diese Laufbahngruppe eingestellt zu werden, müssen Bewerber folgende Kriterien erfüllen:
- Schulabschluss: Mindestens ein Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand und
- Berufsausbildung: Eine für den Feuerwehrdienst geeignete (Entscheidung der Ausbildungsstelle) abgeschlossene Berufsausbildung oder die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistentin / Rettungsassistent bzw. Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter.
- Physische Eignung: Nachweis der uneingeschränkten Feuerwehrdiensttauglichkeit (z.B. nach G 26.3) sowie das Bestehen eines sportlichen und theoretischen Auswahlverfahrens.
- Persönliche Voraussetzungen: Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet und ein einwandfreies Führungszeugnis.
Der Weg zum B3-Abschluss
Die Ausbildung dauert in der Regel 24 Monate und umfasst:
- Grundausbildung: Erwerb der handwerklichen Grundlagen der Feuerwehrarbeit.
- Rettungssanitäter-Ausbildung: Medizinische Basisqualifikation.
- Praktika: Einsatz in den Berufsfeuerwehren oder hauptberuflichen Werkfeuerwehren.
- Ausbilderlehrgang: Qualifikation zum Ausbilden im Feuerwehrdienst
- Laufbahnlehrgang B3: Bildet den Abschlusslehrgang der Ausbildung und wird am Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) durchgeführt.
Die genauen Ausbildungsinhalte sind in den „Durchführungshinweise zur Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr" (Durchführungshinweise APVO-Feu) beschrieben.

