Laufbahngruppe 2
erstes Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst)
Führungskräfte in dieser Laufbahn nehmen Funktionen als Zugführer oder in der Sachgebietsleitung wahr. Die Ausbildung schließt mit dem Laufbahnlehrgang B4/5 ab.
Zugangsvoraussetzungen
Zusätzlich zu den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen gilt:
- Bildungsabschluss: In einem Hochschulstudium erworbener Bachelorgrad oder ein gleichwertiger Abschluss in einem für die Fachrichtung Feuerwehr geeigneten Studiengang.
- Persönliche Voraussetzungen: Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet und ein einwandfreies Führungszeugnis.
Der Weg zum B4/B5-Abschluss
Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate und ist modular aufgebaut:
- Grundausbildung: Erwerb der handwerklichen Grundlagen der Feuerwehrarbeit.
- Rettungssanitäter-Ausbildung: Medizinische Basisqualifikation.
- B3-Gruppenführerlehrgang: Taktische Ausbildung am NLBK als Zwischenprüfung.
- Praktika: In verschiedenen Feuerwehren bzw. Dienststellen, um unterschiedliche Organisationsstrukturen kennenzulernen.
- Laufbahnlehrgang B4/5: Wird am Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) durchgeführt. In Niedersachsen ist der Lehrgang in zwei Teile unterteilt, die durch einen Praktikumszeitraum unterbrochen sind.
- Laufbahnprüfung: Bildet den Abschlusslehrgang der Ausbildung und wird am Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) durchgeführt.

