Niedersachsen klar Logo

Laufbahngruppe 2

erstes Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst)


Führungskräfte in dieser Laufbahn nehmen Funktionen als Zugführer oder in der Sachgebietsleitung wahr. Die Ausbildung schließt mit dem Laufbahnlehrgang B4/5 ab.

Zugangsvoraussetzungen

Zusätzlich zu den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen gilt:

  • Bildungsabschluss: In einem Hochschulstudium erworbener Bachelorgrad oder ein gleichwertiger Abschluss in einem für die Fachrichtung Feuerwehr geeigneten Studiengang.
  • Persönliche Voraussetzungen: Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet und ein einwandfreies Führungszeugnis.

Der Weg zum B4/B5-Abschluss

Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate und ist modular aufgebaut:

  • Grundausbildung: Erwerb der handwerklichen Grundlagen der Feuerwehrarbeit.
  • Rettungssanitäter-Ausbildung: Medizinische Basisqualifikation.
  • B3-Gruppenführerlehrgang: Taktische Ausbildung am NLBK als Zwischenprüfung.
  • Praktika: In verschiedenen Feuerwehren bzw. Dienststellen, um unterschiedliche Organisationsstrukturen kennenzulernen.
  • Laufbahnlehrgang B4/5: Wird am Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) durchgeführt. In Niedersachsen ist der Lehrgang in zwei Teile unterteilt, die durch einen Praktikumszeitraum unterbrochen sind.
  • Laufbahnprüfung: Bildet den Abschlusslehrgang der Ausbildung und wird am Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) durchgeführt.
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln